+++ Wichtige Informationen zu den Förderprogrammen +++
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft. Anträge für einzelne Effizienzmaßnahmen können weiterhin gestellt werden. Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen. Weitere Informationen unter www.energiewechsel.de/beg.
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sollen fortgesetzt werden. Derzeit können in diesen Programmen jedoch noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen werden zeitnah folgen. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Termine
15.01.2024 – 15.01.2024
Online-Vortrag: Nachtspeicheröfen sanieren - Erfahrungsbericht und Tipps eines Eigentümers
Öffnet Einzelsicht17.01.2024 – 17.01.2024
Online-Vortrag: Das Heizungsgesetz: die wichtigsten Fakten!
Öffnet EinzelsichtKlimaneutral bis 2045
Vom Ausbau der Stromnetze bis zur Förderung von Wasserstoff-Kraftwerken: Deutschland macht sein Energiesystem fit für die Zukunft. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem interaktiven Format.
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Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr